Hauke Sonntag & Inga Vorndamme
Ab sofort werden in Kinderarztpraxen in NRW Atteste nur noch in begründeten Ausnahmen ausgestellt.
Hierzu gehören ausdrücklich nicht "Krankheitsatteste für Schulfehlzeiten", "Kita-Aufnahme-Atteste" o.ä. Lesen Sie hierzu das Handout mit einer Stellungnahme des Berufsverbandes der Kinder - und Jugendärzte.
Sollte aus Sicht der Schule im Einzelfall ein Attest tatsächlich benötigt werden, benötigen die betroffenen Schüler:innen in Zukunft eine individuelle und begründete Bescheinigung der Schulleitung über die Attestpflicht für die jeweilige Fehlzeit. Die Schule möge hierfür das hier verlinkte Formular verwenden.
Gerne können Sie bei Bedarf die Information für Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen ausdrucken und in der Betreuungseinrichtung vorlegen.
Wir sind weiter bemüht, Ihren Besuch in der Praxis für Sie und andere Patienten möglichst sicher zu gestalten - vor allem im Hinblick auf die Trennung akut erkrankter Kinder und solcher, die "gesund" zu einem Vorsorge- oder Impftermin kommen. Aufgrund unserer engen Räumlichkeiten kann die Praxistür leider nicht permanent geöffnet sein. Insbesondere zu Stoßzeiten kann es sein, dass Sie eventuell einige Minuten vor der Praxis warten müssen, bis Sie zu Ihrem Termin eingelassen werden.
Zeigt Ihr Kind kurz vor oder an einem geplanten Termin akute Infektsymptome, z.B. mit Fieber oder Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes, dann muss der Termin u.U. kurzfristig verlegt werden.
"Husten seit fünf Tagen" bei gutem Allgemeinbefinden ist aber in der Regel kein Problem für die Wahrnehmung des Termins. Sind Sie sich unsicher, ob Sie zum Termin kommen sollen?
Dann kontaktieren Sie uns nach Möglichkeit mindestens einen Tag zuvor.
Ihr Kind hat einen akuten Infekt? Sie machen sich Sorgen wegen der Symptome Ihres Kindes? Dann sollte eine Untersuchung in der Infektsprechstunde erfolgen. Neben der telefonischen Terminvereinbarung nutzen Sie gerne auch unsere Online-Terminvergabe. Eine Vorstellung ohne vereinbarten Termin ist aus organisatorischen Gründen leider NICHT möglich. Dies ginge zu Lasten der PatientInnen, die mit einem geplanten Termin die Praxis aufsuchen.
Der Nachweis eines Masernimpfschutzes für Schüler und Kinder in Tagesbetreuungseinrichtungen wird i.d.R. durch die Vorlage des Impfausweises oder des Untersuchungsheftes erbracht (im Untersuchungsheft wird bei der Vorsorge jeweils der zum Untersuchungszeitpunkt vollständige Impfschutz - sofern zutreffend - dokumentiert).
Quellen hierzu:
Mo – Fr 08:00 - 12:00
Mo, Di, Do 14:00 - 17.30
Online-Terminvergabe
oder telefonisch unter
0228 - 317015.
Kinderärztliche Gemeinschaftspraxis
Sonntag & Vorndamme
Bernkasteler Str. 18
53175 Bonn