Hauke Sonntag & Inga Vorndamme
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Aus datenschutzrechtlichen Gründen soll der Austausch von patientenbezogenen Daten per Email vermieden werden.
Düsseldorf/Bonn 28.11.2025 – Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) und die GFO Kliniken Bonn verbessern die Patientensicherheit am Standort Venusberg. Ab Montag, den 1. Dezember, nimmt im Eingangsbereich des Hauses ein gemeinsamer Tresen von Klinikmitarbeitenden und KVNO-Personal seine Arbeit auf. Außerhalb der regulären Praxisöffnungszeiten werden dann künftig alle Anmeldungen erkrankter Kin- der und Jugendlicher an diesem Tresen registriert und erhalten dort zugleich eine strukturierte medizinische Ersteinschätzung. Anschließend erfolgt – je nach Be- schwerdebild und Ergebnis - die gezielte Steuerung in die weitere ärztliche Versor- gung: Entweder in den stationären Klinikbereich bei Akutfällen oder in die ambulante Versorgung durch niedergelassene Pädiater in die KVNO-Notdienstpraxis ein paar Me- ter weiter auf dem Klinik-Campus. QUelle: Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein. Weitere Informationen hier.
Sie haben in unserer kinder- und jugendärztlichen Praxis um die Durchführung einer Blutuntersuchung gebeten, wie Ihnen dies von anderer Stelle (Ärzt*in, Ambulanz, Klinik) empfohlen worden war, und wir haben abgelehnt. Zur Erklärung für Sie und ggf. an die anfordernde Stelle möchten wir die beiden Gründe erläutern, die zu dieser Ablehnung geführt haben. Weitere Informationen hier.
Information des Gesundheitsamtes der Stadt Bonn für Eltern und Tagesbetreuungseinrichtungen
In den Kinderarztpraxen in NRW werden Atteste nur noch in begründeten Ausnahmen ausgestellt.
Hierzu gehören ausdrücklich nicht "Krankheitsatteste für Schulfehlzeiten", "Kita-Aufnahme-Atteste" o.ä. Lesen Sie hierzu das Handout mit einer Stellungnahme des Berufsverbandes der Kinder - und Jugendärzte.
Sollte aus Sicht der Schule im Einzelfall ein Attest tatsächlich benötigt werden, benötigen die betroffenen Schüler:innen in Zukunft eine individuelle und begründete Bescheinigung der Schulleitung über die Attestpflicht für die jeweilige Fehlzeit. Die Schule möge hierfür das hier verlinkte Formular verwenden.
Gerne können Sie bei Bedarf die Information für Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen ausdrucken und in der Betreuungseinrichtung vorlegen.
Der Nachweis eines Masernimpfschutzes für Schüler und Kinder in Tagesbetreuungseinrichtungen wird i.d.R. durch die Vorlage des Impfausweises oder des Untersuchungsheftes erbracht (im Untersuchungsheft wird bei der Vorsorge jeweils der zum Untersuchungszeitpunkt vollständige Impfschutz - sofern zutreffend - dokumentiert).
Quellen hierzu:
Mo – Fr: 08:00 - 12:00
Mo, Di, Do: 14:00 - 17:30
Online-Terminvergabe
oder telefonisch unter
0228 - 317015.
Kinderärztliche Gemeinschaftspraxis
Sonntag & Vorndamme
Friesdorfer Str. 255
53175 Bonn